Sie möchten eine Spende ins Ausland überweisen? Sie möchten als ausländische Organisation in Deutschland Spenden sammeln? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem gemeinnützigen Engagement im Ausland.
Prüfung der Empfängerorganisation auf Gemeinnützigkeit.
Überweisung der Spende auf das EUR-/USD-Konto der DSZ – International Giving Foundation und anschließend Förderung des gewünschten Projekts.
Ausstellung einer in Deutschland gültigen Zuwendungsbescheinigung nach amtlichem Muster.
Sicherstellung der Einhaltung der erhöhten Mittelverwendungsnachweispflicht und Kontakt mit Finanzbehörden.
Es können nur als gemeinnützig anerkannte Organisationen wie Vereine oder Stiftungen gefördert werden. Die DSZ – International Giving Foundation prüft, ob dies für Ihren Spendenempfänger zutrifft. Andernfalls kann Ihre Spende nicht von uns bearbeitet werden.
Die durch Ihre Spende begünstigten Organisationen verpflichten sich, uns nach Ablauf des geförderten Projekts über die Verwendung der Mittel in Form eines Finanz- und Projektberichts zu unterrichten.
Zur Deckung des Aufwands wird pro Spende ein freier Spendenanteil einbehalten (5% bis 100.000 Euro). Übersteigt die Spende diese Grenze, werden für den Anteil von 100.000 EUR bis zum Endbetrag weitere 2.5% einbehalten. Bei Spenden über 200.000,00 € gilt folgende Regelung: 5% bis 100.000 Euro, 2,5% bis 200.000 Euro und 1% für den Betrag, der 200.000 Euro übersteigt
Bei höheren Spenden sowie großen Beratungs- oder Betreuungsaufwand können Fördervereinbarungen getroffen werden. Die Zuwendungsbestätigung wird über den vollen bei der DSZ – International Giving Foundation eingehenden Spendenbetrag ausgestellt.
Bei gegebenfalls anfallenden Bankgebühren, insbesondere bei Zahlungen außerhalb des SEPA-Raumes werden diese vom jeweiligen Spendenbetrag abgezogen und so dem Spender weiterbelastet.
Wir unterstützen Empfängerorganisationen bei der Erbringung von Nachweisen außerhalb der jeweiligen Landessprache. Kontaktieren Sie uns, wenn Dokumente wie Satzungen, Jahresberichte oder Nachweise der Gemeinnützigkeit nur in Originalsprache vorliegen. Bei dafür notwendigen Übersetzungen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Zur Deckung des Aufwands wird pro Spende ein freier Spendenanteil einbehalten (5% bis 100.000 Euro). Übersteigt die Spende diese Grenze, werden für den Anteil von 100.000 EUR bis zum Endbetrag weitere 2.5% einbehalten. Bei Spenden über 200.000,00 € gilt folgende Regelung: 5% bis 100.000 Euro, 2,5% bis 200.000 Euro und 1% für den Betrag, der 200.000 Euro übersteigt
Bei höheren Spenden sowie großen Beratungs- oder Betreuungsaufwand können Fördervereinbarungen getroffen werden. Die Zuwendungsbestätigung wird über den vollen bei der DSZ – International Giving Foundation eingehenden Spendenbetrag ausgestellt.
Bei gegebenfalls anfallenden Bankgebühren, insbesondere bei Zahlungen außerhalb des SEPA-Raums werden diese vom jeweiligen Spendenbetrag abgezogen und so dem Spender weiterbelastet.
Wir unterstützen Empfängerorganisationen bei der Erbringung von Nachweisen außerhalb der jeweiligen Landessprache. Kontaktieren Sie uns, wenn Dokumente wie Satzungen, Jahresberichte oder Nachweise der Gemeinnützigkeit nur in Originalsprache vorliegen. Bei notwendigen Übersetzungen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Zweckgebundene Spenden unter 2.500 Euro können – aus Kosten- und Aufwandsgründen – nicht entgegengenommen werden.
Sonderregelungen können bei regelmäßigen Spenden getroffen werden.
Für die Prüfung benötigen wir die offizielle Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die zuständige Finanzbehörde, die Satzung, Tätigkeitsberichte, eine Einnahmen- und Ausgabenaufstellung oder einen Jahresabschluss, eine Aufzeichnung über die Vereinnahmung von Zuwendungen und deren zweckgerechte Verwendung sowie Vorstandsprotokolle. Würde allerdings jeder Spender diese Informationen von einer gemeinnützigen Organisation anfordern, wären die Spenden mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die erhöhten Organisationskosten verbunden, und bei kleineren Spenden würde der Kosten/Nutzen-Faktor vermutlich schnell nicht mehr attraktiv sein. Für Spender und Spendenempfänger oft Grund, auf die Spende zu verzichten.
Wir bieten eine einfache, rechtssichere und sehr komfortable Lösung an:
Private Personen und Unternehmen spenden zweckgebunden (für eine ausgewählte Organisation) an die DSZ – International Giving Foundation. Nach Prüfung der Gemeinnützigkeit fördern wir die ausländische Körperschaft entsprechend Ihrem Wunsch.
Ausländische Körperschaften können bei uns über das Antragsformular eine Registrierung beantragen. Wir prüfen, ob sich der gemeinnützige Zweck des durchgeführten Projekts mit unseren Satzungszwecken deckt.
Nachdem unser Ziel „Weltweit spenden“ lautet, erfüllen wir gemäß unserer Satzung sämtliche Zwecke der Abgabenordnung. Wir unterstützen somit die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Religion, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, die Förderung des Suchdienstes für Vermisste, die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung des Tierschutzes, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Eventuell anfallende Bankgebühren, beispielsweise bei Überweisungen außerhalb Europas, werden direkt von der Spendensumme abgezogen. Bitte kalkulieren Sie dies bei der Berechnung Ihrer Spendenhöhe mit ein. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Jede Empfängerorganisation wird bei der ersten Spendenanfrage auf Gemeinnützigkeit geprüft. Dieser Status hat eine Gültigkeit von drei Jahren, anschließend ist eine erneute Prüfung erforderlich.
Der größte Vorteil ist die Ausstellung einer deutschen Zuwendungsbescheinigung, die Sie bei einer Auslandsförderung ansonsten nicht erhalten würden. Als Treuhandstiftung in der Verwaltung des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft bieten wir allen Beteiligten höchste Transparenz und einen äußerst soliden Rahmen. Das seit über 60 Jahren erfolgreich agierende DSZ verwaltet derzeit über 660 Stiftungen mit einem Vermögen von rund drei Milliarden Euro.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem gemeinnützigen Engagement im Ausland und übernehmen alle notwendigen Schritte, damit Sie eine deutsche Zuwendungsbestätigung erhalten.
Potenzielle Spender aus Deutschland erhalten eine Zuwendungsbestätigung für die Spende an Ihre Organisation im Ausland.